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Bauordnungsamt | Bescheinigung zur Abgeschlossenheit

Um ein bestehendes oder geplantes Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilen zu können (Teilungserklärung beim Notar), benötigen Sie von uns eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Bescheinigung kann erteilt werden, wenn die beantragte Aufteilung dem tatsächlichen Baubestand oder dem genehmigten Bestand entspricht. Für die Antragstellung bei uns sind in mindestens 2-facher Ausfertigung folgende Pläne vorzulegen:
 
  • Lageplan (Maßstab 1:500)
  • Alle Grundrisspläne vom Keller bis zum obersten Dachgeschoss (Maßstab 1:100)
  • Ansichten (Maßstab 1:100)
  • Schnitt (Maßstab 1:100)
In den Grundrissplänen ist in jedem Raum die Ziffer der geplanten Nutzungseinheit einzutragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.service-bw.de.

Bauordnungsamt
Seestraße 32
88214 Ravensburg


Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Dienstag, Mittwoch 14 - 16 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr

Ansprechpartner
 

Monika Köberle
Telefon 0751 82-284
Telefax 0751 82-60284


Herbert Krom
Telefon 0751 82-372
Telefax 0751 82-60372


Eva Tröster
Telefon 0751 82-339
Telefax 0751 82-60339


Gebäude Seestraße 32
Gebäude Seestraße 32
Standort im Stadtplan anzeigen (PDF)
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