Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders lärmbetroffene Gebiete ergibt sich aus der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Die Richtlinie ist im Jahr 2005 durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden.| Aktuell: Am Freitag, den 17. Februar 2012 fand ein Pressegespräch statt. In diesem Pressegespräch wurde erläutert, in welchen Straßen nächtliche Temporeduzierungen umgesetzt werden. Lesen Sie dazu mehr unter: Schutz der Anwohner: Nächtliche Tempobegrenzungen - Umsetzung des Lärmaktionsplanes rückt näher Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2011 einstimmig den Lärmaktionsplan, Stand 20.6.2011, beschlossen. Maßnahmenkatalog (Übersichtstabelle) Lärmaktionsplan, Stand 20.06.2011 (Textteil) Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Dienststellen zum Entwurf des Lärmaktionsplans (3. Beteiligung) Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans Ravensburg (2. Beteiligung) |
| Modell RVBO Anlage-1 7.09.10 Modell RVBO Anlage-2 7.09.10 |
Modell RVBO Anlage-3 7.09.10.pdf Modell RVBO Anlage-4 7.09.10.pdf |
| RV_Nordost_Lden.pdf RV_Nordost_Lnight.pdf |
RV_Nordwest_Lden.pdf RV_Nordwest_Lnight.pdf |
RV_Südost_Lden.pdf RV_Südost_Lnight.pdf |
| Montag - Freitag | 8 - 12 Uhr |
| Dienstag, Mittwoch | 14 - 16 Uhr |
| Donnerstag | 14 - 17.30 Uhr |
