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Wahlen

Die Wahlseiten werden in Zeiten vor Wahlen und Abstimmungen laufend aktualisiert. Bei Fragen zu Wahlen können Sie sich an unser Wahlamt (s. rechts) wenden.

Wahlen und Bürgerbeteiligung

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Die folgenden Kapitel stellen fünf unterschiedliche Wahlarten vor:

  • Europawahl Die letzte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fand am 7. Juni 2009 statt.
     
  • Bundestagswahl Die letzte Bundestagswahl fand am 27. September 2009 statt.
     
  • Landtagswahl Der letzte Landtagswahl in Baden-Württemberg fand am 27. März 2011 statt.
     
  • Kommunalwahl Die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte wählen Sie im Rahmen der Kommunalwahlen. Die letzten  Kommunalwahlen in Baden-Württemberg fanden am 7. Juni 2009 statt.
     
  • Bürgermeisterwahl Den Bürgermeister wählen Sie für eine Amtszeit von acht Jahren. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Da die Wahl unabhängig von der Wahl des Gemeinderats stattfindet, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten wird der Bürgermeister als "Oberbürgermeister" bezeichnet.
     
Weitere Formen der Bürgerbeteiligung
Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen den Bürgerinnen und Bürgern weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.
Mit Eigeninitiative können sie als wahlberechtigte Bürger Baden-Württembergs über den Bürgerantrag, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid innerhalb des Wirkungskreises ihrer Gemeinde auf Angelegenheiten wie beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Schwimmbädern, Schulen oder Kindergärten Einfluss nehmen.
Ebenso ist es ihnen möglich, mit Hilfe eines Volksbegehrens die Landesgesetze für Baden-Württemberg zur Abstimmung zu bringen.

Weitere Informationen:
www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de
Service-Portal Baden-Württemberg - Bürgerbeteiligung
www.landtagswahl-bw.de
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Wahlamt

Helfried Wollensak
Hauptamt
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Telefon 0751 82-220
Telefax 0751 82-60220


Martina Singer
Hauptamt
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Telefon 0751 82-413
Telefax 0751 82-60413